AWO Kreisverbände Bergstraße und Odenwaldkreis beschließen weitreichende Zusammenarbeit

Vorstände unterzeichnen Kooperationsvereinbarung in Reichelsheim

Die benachbarten Kreisverbände Bergstraße und Odenwaldkreis der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben am heutigen Mittwoch (12. 03.2025) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die auf eine dauerhafte enge Zusammenarbeit in allen Bereichen abzielt. Bei der feierlichen Unterzeichnung in Reichelsheim machten die Vorstände der beiden Parteien auf den vorausgegangenen Beratungs- und Diskussionsprozess aufmerksam, der in gleichlautende Beschlüsse ihrer Vorstände vom 25. November 2024 (Odenwald) und 23. Januar 2025 (Bergstraße) gemündet hat. Unterzeichnet wurde die Kooperationsvereinbarung vom Vorsitzenden der AWO Bergstraße, Ludwig Kern, sowie vom stellvertretenden Vorsitzenden der AWO Odenwald, Rolf Wilkes, in Vertretung des Vorsitzenden Andreas Hennemann. Sie dient dem Ziel, dass mittels einer dauerhaften engen Zusammenarbeit und mit der Entwicklung von gemeinsamen Standards beide Parteien ihre Ressourcen besser ausschöpfen und darüber Leistungsverbesserungen ermöglicht werden können.

An der Sitzung nahmen neben weiteren Vertretern der beiden Vorstände die beiden Geschäftsführer Michaela Rueß (Bergstraße) und Oliver Hülsermann (Odenwald) sowie die Verbandsreferenten Sven Müller (Bergstraße) und Tina Doerenberg (Odenwald) teil. Zu Beginn rückte Hülsermann die Vorgeschichte in Erinnerung, wie es zu der beabsichtigten verbindlichen Zusammenarbeit gekommen ist. Diese reicht zurück in den Oktober 2022, als die Geschäftsführer der beiden Kreisverbände am Beispiel des Hinweisgeberschutzgesetzes einen gemeinsamen Weg zur Umsetzung bestritten haben. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen prüften sie weitere Formen der Kooperation. Einigkeit bestand darin, dass diese auf vielen Feldern zum Vorteil beider Parteien sinnvoll und möglich sind und daher im nächsten Schritt die ehrenamtlichen Gremien der Kreisverbände einzubeziehen sind. In ihrem ersten Treffen im August 2023 stimmten die Vorsitzenden, ihre Stellvertreter und die Geschäftsführer darin überein, dass daraus eine weitreichende Kooperationsvereinbarung zu entwickeln sei.

„Wir begrüßen diese Kooperation außerordentlich. Sie wird uns ermöglichen, Synergieeffekte in den Abläufen der beiden Verbände nicht nur zu erkennen, sondern auch zielführend zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Schritt in eine gemeinsame Zukunft“, begrüßte Kern das unterschriftsreife vorliegende Papier. Wilkes schloss sich den Ausführungen an und dankte den Gästen, dass sie zu diesem Anlass nach Reichelsheim gekommen sind.

Die Vereinbarung sieht vor, die Zusammenarbeit perspektivisch auch auf fachspezifische Themen auszudehnen, sofern sich dies aus überschneidenden Aufgabenfeldern der Wohlfahrtspflege ergibt. Die beiden Kreisverbände streben durch die enge Verzahnung an, eine neue Ära einzuläuten, denn, wie es bereits in der Präambel heißt, „die Partnerschaft ist von der Hoffnung getragen, als gutes Beispiel für Kooperationen in anderen Aufgabenfeldern oder Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt zu werben“. Vorrangig im Blick haben sie „die Sicherung existenziell wichtiger Verwaltungsprozesse“, was vom Personalwesen, der Buchhaltung, dem Datenschutz und der IT bis zum Beschaffungswesen, dem Fuhrpark, Facility-Management, Versicherungen und der Öffentlichkeitsarbeit reicht. Auch die Satzungen sollen angeglichen werden. Die Kooperation schließt auch etwaige Tochtergesellschaften der beiden Verbände mit ein.

Erklärte Absicht der Vereinbarung ist es, über die zuverlässige und wirtschaftliche Bewältigung sämtlicher Verwaltungs- und Geschäftsprozesse hinauszugehen. Perspektivisch erwarten die Parteien auch Synergieeffekte durch eine fachliche Abstimmung und in der gegenseitigen Unterstützung in den Arbeitsfeldern der Wohlfahrtspflege. Stellvertretend für diese Optionen sind in der Kooperationsvereinbarung die Erstellung beziehungsweise Vereinheitlichung von Schutzkonzepten, die Erstellung von Konzeptionen und Kalkulationen für neue und ausgebaute Angebote genannt. Auch Leistungsstandards wie beispielsweise das Ampelsystem in Kitas sowie im Dokumentationsmanagement und im Controlling fallen darunter.

Um diesen Prozess zu begleiten und zu koordinieren, haben die Vorstände der Kreisverbände jährliche Treffen zum Jahresende vereinbart. Fortlaufend halten sie sich gegenseitig über neue Projekte oder Änderungen von Rahmenbedingungen auf dem Laufenden.

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