Scheidung und Trennungsberatung

Das Jugendamt des Odenwaldkreises hat die Ambulante Jugendhilfe der Arbeiterwohlfahrt damit beauftragt, Beratung in Fragen der Trennung und Scheidung anzubieten. Das Angebot umfasst sowohl Fälle, in denen ein Sorgerechtsantrag gestellt wurde als auch welche ohne die familiengerichtliche Mitwirkung. Im Mittelpunkt der sozialpädagogischen Beratung steht das Wohl des Kindes. An diesem orientiert sich das Beratungsziel, unabhängig von der Sorgerechts- und Umgangsregelung. Das Kind bzw. die Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Vorausgesetzt, dass diese nach einer Trennung und unabhängig etwaiger Konflikte in der Verantwortung bleiben.

Das Jugendamt entscheidet, welche der Fälle an die AWO zur Beratung weitergegeben wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ebenfalls bei der AWO, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts in Anspruch zu nehmen.

Christian Senker
AWO Flexible Hilfe
Christian Senker
Bereichsleitung Hilfen zur Erziehung
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