Hilfen zur Erziehung

Der AWO Kreisverband Odenwald e.V. ist ein anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Odenwaldkreis und bietet nach dem Leistungserbringungsrecht (§4 SGB VIII) unterschiedliche Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und weitere Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe an.

 

Die Hilfen zur Erziehung (HzE) sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach dem achten Sozialgesetzbuch.

Die unterschiedlichen Hilfeformen finden ihren Rahmen in den Paragraphen 28 - 35a im SGB VIII und gliedern sich in ambulante, teil - stationäre und voll - stationäre Maßnahmen.

Hilfen werden durch das Jugendamt gewährt, nachdem ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt wurde.

In diesem Verfahren stellt das Jugendamt den Hilfebedarf fest. Nach § 27 SGB VIII haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist. Nach § 41 SGB VIII können auch junge Volljährige „Hilfen zur Erziehung“ für sich beantragen.

Sofern ein entsprechender Bedarf durch das Jugendamt festgestellt wurde, stellen in der Regel die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes den Kontakt zwischen den Personensorgeberechtigten bzw. den jungen Volljährigen und den Einrichtungen des AWO Kreisverband Odenwald e.V. her. Bis zum ersten Hilfeplan (in der Regel nach 6 Wochen), soll geklärt werden, ob die Maßnahme erfolgversprechend verlaufen kann.

Als Ergänzung zu den Angeboten der Hilfen zur Erziehung werden hier die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie der Begleitete Umgang als Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufgeführt.